Winterreifenpflicht für Lkw und Busse
Das Bundesverkehrsministerium hat die neue Winterreifenregelung beim Bundesrat durchgebracht. Dabei ging es auch um die Winterreifenpflicht für Lkw und Busse. Was muss jetzt bei der Winterbereifung für Lkw und Busse beachtet werden?
In der neuen Straßenverkehrs-Ordnung für Winterreifen heißt es für Lkw und Busse:
„Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Hintergrund: Die Reifen an den übrigen Achsen haben aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen bessere Haftungseigenschaften als PKW-Sommerreifen und sind dadurch grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet.“
Doch genügt dies wirklich als Schutz im Winter? Bereits jetzt bringt der frühe Wintereinbruch zahlreiche Unfälle mit sich, an denen auch Lkw beteiligt sind. Auch Schulbusse sind gerade bei diesem Wetter gefährdet, wie sich mittlerweile gezeigt hat. Wer als Spediteur oder als Busunternehmen deshalb auf der sicheren Seite sein will, sollte auf eine winterfeste Bereifung am ganzen Fahrzeug achten. Denn letztlich ist es die Sicherheit, die wichtig ist und nicht die Vorgabe seitens des Bundesverkehrsministeriums. Und ganz ehrlich: Welcher Unternehmer mag die Gesundheit seiner Mitarbeiter gefährden, in dem er sie die Lkw und Busse mit Sommerreifen im Winter fahren lässt?
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