Schadenfreiheitsrabatt: So schützen Sie Ihren Bonus bei vorübergehender Stilllegung
Wer sein Fahrzeug über einen längeren Zeitraum abmeldet, stellt sich oft die Frage: Was passiert mit meinem hart erarbeiteten Schadenfreiheitsrabatt? Kann ich diesen bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs wiedererlangen?
Der Schadenfreiheitsrabatt – eine Belohnung für unfallfreies Fahren
Der Schadenfreiheitsrabatt ist eine Prämie für alle Autofahrer, die über einen längeren Zeitraum unfallfrei unterwegs sind. Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto günstiger wird die Kfz-Versicherung. Doch was passiert, wenn man sein Fahrzeug vorübergehend stilllegt?
Die Auswirkungen einer vorübergehenden Stilllegung
„Eine Unterbrechung von maximal sechs Monaten hat in der Regel keine Auswirkungen auf den Rabatt“, erklärt Peter Schnitzler, der Kfz-Experte von ERGO. „Die Versicherung übernimmt die Klasse, die vor der Unterbrechung bestanden hat. Bei Schadenfreiheit ist es sogar möglich, im folgenden Jahr in eine bessere SF-Klasse aufzusteigen.“
Anders sieht es bei einer Stilllegung von mehr als sechs Monaten aus. „Dauert die Unterbrechung länger als ein halbes Jahr, übernehmen die meisten Versicherer zwar den alten Rabatt, ein Aufstieg ist im folgenden Jahr aber nicht immer möglich“, so Schnitzler weiter.
Verlust des Schadenfreiheitsrabatt nach längerer Stilllegung
In Extremfällen kann der Schadenfreiheitsrabatt sogar komplett verfallen. „Für gewöhnlich ist dies nach zehn Jahren Unterbrechung der Fall“, informiert der Kfz-Experte.
Nachweis der Schadenfreiheit
Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, Daten zu Verträgen zehn Jahre aufzubewahren. Möchte man nach einer längeren Stilllegung seine alte Schadenfreiheitsklasse wiederbeleben, muss man diese gegebenenfalls selbst nachweisen. „Kfz-Eigentümer sollten daher regelmäßig prüfen, ob ihre schadenfreien Jahre korrekt in den Versicherungsunterlagen dokumentiert sind und diese unbedingt aufbewahren“, rät Schnitzler.
Wechsel des Versicherers
Auch beim Wechsel des Versicherers kann der Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden. „Dies geschieht automatisch, solange der bisherige Anbieter die Daten noch gespeichert hat“, ergänzt Schnitzler.
Fazit
Eine vorübergehende Stilllegung des Fahrzeugs muss nicht zwangsläufig zum Verlust des Schadenfreiheitsrabatts führen. Durch eine gute Planung und die Beachtung der oben genannten Punkte können Autofahrer ihren Bonus auch bei einer längeren Pause sichern.
Wichtige Tipps zum Schadenfreiheitsrabatt:
- Regelmäßige Überprüfung der Unterlagen: Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherungsunterlagen vollständig und korrekt sind.
- Aufbewahrung der Dokumente: Bewahren Sie alle wichtigen Dokumente sorgfältig auf.
- Rechtzeitiger Wechsel: Planen Sie einen Versicherungswechsel rechtzeitig, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Mit diesen Informationen können Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt optimal schützen und von den Vorteilen unfallfreien Fahrens profitieren.