Winterreifenpflicht wird zum Formulierungs-Witz des Jahres

Wer sich den Entwurf der Bundesregierung ansieht, in dem die neue Winterreifenpflicht formuliert wird, der fragt sich, ob da irgendjemand in das falsche Medikamentenfach gegriffen hat. Die Winterreifenpflicht wird damit zum Witz des Jahres – und die Neuumsetzung, die voraussichtlich Ende dieses Monats verabschiedet werden soll, wohl auch bald von einem deutschen Gericht ad acta gelegt werden.

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“, heißt es da laut einem heute in der „Welt Online“ veröffentlichten Artikel mit dem Titel „Verstehen Sie die neue Winterreifen-Verordnung?“.

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Und Nein, WIR verstehen sie nicht. Und ob die anderen Autofahrer in unserem Land sie verstehen werden? Nein, das glauben wir auch  nicht. Schilda ist demnach auch im Jahr 2010 noch durchaus sehr lebendig.

Wir von www.autonews-123.de sagen zur Neuformulierung der Winterreifenpflicht nur eines: Grauenhaft grauenhaft grauenhaft. Leute, ihr regt euch auf über Einwanderer, seid aber selbst nicht in der Lage, eine verständlichen Sprache zu sprechen. Peinlicher geht es kaum mehr für einen Bundesverkehrsminister, der eine für alle Autofahrer durchschaubare Lösung beim Thema Wintereifenpflicht wollte.