Die wichtigsten Änderungen für Autofahrer 2011 – Biokraftstoff E10 kommt und Stabilitätsprogramm ESP wird zur Pflicht

Der Automobilclub von Deutschland, der AvD, hat heute die wichtigsten Änderungen für Autofahrer 2011 zusammengestellt. Dabei zeigt sich, dass im kommenden Jahr so einiges Neues auf die deutschen Autofahrer zukommen wird. Der Biokraftstoff E10 kommt, ist aber nicht für alle älteren Fahrzeuge geeignet, und für neue Fahrzeuge sind das Stabilitätsprogramm ESP und Tagfahrleuchten ab Januar 2011 Pflicht.

„AvD: Die wichtigsten Änderungen für Autofahrer 2011

  • Biokraftstoff E10 ab Januar an den Tankstellen, nicht für alle älteren Fahrzeuge geeignet
  • Zuschlag für Diesel-Kfz ohne Partikelfilter entfällt, Euro 6-Modelle steuerbegünstigt
  • Stabilitätsprogramm ESP und Tagfahrleuchten bei neuen Modellen künftig Pflicht

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) weist darauf hin, dass Autofahrer sich zum Jahreswechsel auf einige Änderungen und Neuerungen einstellen müssen. So wird ab dem 1. Januar 2011 beispielsweise ein neuer Kraftstoff an den Tankstellen angeboten – das sogenannte Super E10. Zudem müssen neue PKW-Modelle künftig mit ESP und Tagfahrleuchten ausgerüstet werden und beim Autokauf sollen neue Hinweisschilder über die Verbrauchswerte und die Energieeffizienz der Fahrzeuge informieren. Es ist jedoch noch nicht alles entschieden. Manches, was sich im Jahr 2011 rund ums Auto und den Straßenverkehr rechtlich ändern soll, muss erst noch umgesetzt werden.

Allerdings werden auch einige bereits 2010 in Kraft getretene Änderungen im kommenden Jahr Auswirkungen zeigen. So empfiehlt der AvD Autofahrern, die ins Ausland reisen, besonders aufmerksam zu sein und sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten. Denn innerhalb der  EU sind inzwischen auch für „Knöllchen“ die Grenzen abgebaut worden. Nach dem  27.10.2010 erlassene ausländische Bußgeldbescheide bzw. rechtskräftig gewordene Gerichtsentscheidungen können nun auf Ersuchen auch in Deutschland vollstreckt werden – wenn sie die Bagatellgrenze von 70 Euro inklusive Verfahrenskosten überschreiten.

Besitzer älterer Dieselfahrzeuge sollten beachten, dass die Förderungsfrist für die Partikelfilter-Nachrüstung am 31. Dezember 2010 endet. Wer sich den staatlichen Zuschuss von 330 Euro noch sichern möchte, sollte also in den kommenden vier Wochen nachrüsten. Der Antrag auf Auszahlung der Prämie kann allerdings noch bis zum 15. Februar 2011 beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden.

Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen:

Begleitetes Fahren ab 17:

Mit dem 1. Januar 2011 wird das „Begleitete Fahren ab 17“ (BF 17) in Dauerrecht überführt – was der AvD begrüßt. Denn der befristete Modellversuch hat sich zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Fahranfängern zu ermöglichen, ein Jahr früher den Führerschein zu machen und dann zunächst mit einem erfahrenen Begleiter Fahrpraxis zu sammeln, ist ein deutlicher Gewinn für die Verkehrssicherheit. Das belegen die Ergebnisse der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die das 2004 in Niedersachsen gestartete und danach bundesweit ausgeweitete Modellprojekt analysiert und bewertet hat. Im ersten Jahr selbständigen Fahrens haben BF-17-Teilnehmer ein um 22 Prozent geringeres Unfallrisiko als Fahranfänger, die auf herkömmlichem Weg mit 18 Jahren den Führerschein gemacht haben. Die Fahranfänger, die zunächst mit Begleitern unterwegs waren, waren später seltener in Unfälle verwickelt und begingen auch 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße. So ist es nach Ansicht des AvD nur folgerichtig, das „Begleitete Fahren ab 17“ weiter zu fördern und diesen Ausbildungsweg zu favorisieren.

Der ab 2011 angebotene Biokraftstoff E10 ist für rund 90% aller benzinbetriebenen PKW geeignet. © AvD/Joachim Huber
Der ab 2011 angebotene Biokraftstoff E10 ist für rund 90% aller benzinbetriebenen PKW geeignet. © AvD/Joachim Huber

Biokraftstoff  E10 kommt:

Ab 2011 wird an den Tankstellen zusätzlich zu den bisherigen Kraftstoffarten ein Benzin mit dem Zusatz Super E10 angeboten. Es darf bis zu 10 % Bioethanol aus zertifiziert nachhaltiger Produktion enthalten und soll zumindest von neueren Fahrzeugen problemlos genutzt werden können. Rund 90 Prozent aller benzinbetriebenen PKW sollen E 10 ohne Einschränkungen tanken können. Der AvD empfiehlt jedoch  insbesondere Eigentümern älterer Fahrzeugmodelle, sich vor der ersten Betankung beim Fahrzeughersteller bzw. bei einem Markenhändler zu vergewissern, ob ihr Auto den neuen Kraftstoff verträgt. Die damit umgesetzte EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie sieht zumindest bis Ende 2013 vor, dass auch weiterhin der bisherige Kraftstoff (Bestandsschutzsorte) ohne Aufpreis angeboten wird.

Energieverbrauchskennzeichnung für PKW:

Anfang 2011 soll der Entwurf einer neuen Energieverbrauchskennzeichnung für PKW dem Bundesrat zugeleitet werden und diese in Deutschland auf den Weg gebracht werden. Derzeit liegt der Entwurf noch bei der EU-Kommission. Neuwagenkäufer sollen dann zukünftig auf Hinweisschildern im Verkaufsraum mehr hilfreiche Informationen finden. Neben Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß sollen auch Angaben zur Jahressteuer, zu den durchschnittlichen jährlichen Energieträgerkosten (Kraftstoff und Strom) und zur Energieeffizienz (Energieeffizienzskala) des Fahrzeugs gemacht werden. Bei reinen Elektrofahrzeugen und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeugen soll künftig auch der Stromverbrauch angegeben werden.
Anders als in anderen EU-Staaten soll bei der Ermittlung der Energieeffizienz des einzelnen Fahrzeugs nicht nur der CO2-Ausstoss, sondern auch die Fahrzeugmasse berücksichtigt werden. Es soll also nach Fahrzeuggruppen differenziert werden, was der AvD begrüßt, denn so wird – anders als bei einem direkten Vergleich der absoluten Emissionswerte von „kleinen“ und „großen“ Fahrzeugen – eine verzerrte Darstellung vermieden.

Das System einer farbigen Skala aus der Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsgroßgeräten zu übernehmen, hält der AvD für richtig – da diese Skala den Verbrauchern bereits bekannt ist. Für problematisch hält der AvD jedoch die vorgesehene Erweiterung. Dass weitere Klassen in Form von „A++“ und „A+++“ hinzugefügt werden sollen, könnte die Verbraucher verwirren. Insoweit sollte bei entsprechenden Energieeffizienzfortschritten die oberste Effizienzklasse weiterhin mit „A+“ gekennzeichnet werden und die komplette Skala daran ausgerichtet werden. Der AvD regt darüber hinaus an, einen Hinweis für den Endverbraucher in das Informationsblatt aufzunehmen, dass der angegebene durchschnittliche Kraftstoffverbrauch ein „Laborwert“ ist und es in der Fahrpraxis auch abhängig von dem Fahrverhalten insoweit Abweichungen geben kann. Dem Verbraucher soll auf diesem Wege vermittelt werden, dass es hinsichtlich des Kraftstoffsverbrauchs auch auf sein Fahrverhalten ankommt und die eigene Fahrweise ein nicht zu unterschätzender Faktor ist.

ESP – nun für neue PKW-Modelle, LKW und Busse vorgeschrieben

Nach EU-Vorgabe müssen ab dem 1. November 2011 alle neuen PKW- und Nutzfahrzeugmodelle sowie Busse mit dem elektronischen Stabilitätsprogramm (ESP) ausgestattet sein, um in Europa eine Typzulassung zu bekommen. Für Modelle, die bereits im Markt angeboten werden, gilt die Pflicht erst ab dem 1. November 2014. Momentan sind 60 Prozent aller neu zugelassenen Pkw in Europa mit ESP ausgerüstet. Die EU-Vorgaben sind nach Ansicht des AvD wichtig, um den Anteil der mit ESP ausgestatteten Fahrzeuge kontinuierlich zu erhöhen. Das Stabilitätsprogramm ist ein wichtiger Sicherheitsfaktor, wirkt dem Schleudern von Fahrzeugen entgegen und kann helfen, Unfälle zu verhindern.

Kfz-Steuer: Diesel-Zuschlag entfällt – Vergünstigungen nur noch für Euro-6-PKW
Der seit dem 1. April 2007 erhobene Zuschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum auf die Regelbesteuerung von Diesel-PKW, welche keine oder unzureichende Partikelminderungssysteme besitzen, entfällt ab dem 31.3.2011.

Steuervergünstigungen erhalten ab Anfang 2011 lediglich noch Diesel-PKW, die die Euro-6-Norm erfüllen. Werden sie zwischen dem 1.1.2011 und dem 31.12.2013 erstmals zum Verkehr zugelassen, wird dem Fahrzeughalter eine einmalige Steuerbefreiung von 150 Euro gewährt.

Tagfahrleuchten werden Pflicht:

Ab dem 7. Februar 2011 müssen laut EU-Richtlinie alle neuen PKW- und Transportertypen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Für Nutzfahrzeugtypen gilt die Regelung erst ab August 2012. Die Tagfahrleuchten werden automatisch mit dem Motor eingeschaltet und verbrauchen deutlich weniger Strom als die Hauptscheinwerfer für das normale Abblendlicht. Sie sollen nur die Erkennbarkeit des Fahrzeugs verbessern, jedoch nicht die gesamte Fahrbahn ausleuchten. Sie ersetzten daher bei Dunkelheit, schlechter Sicht oder bei Tunneldurchfahrten nicht das Abblendlicht, bei dem zudem auch die Rückleuchten aufleuchten.

Umweltzonen und Verschärfungen:

Zu den 40 in Deutschland bestehenden werden 2011 zwei neue Umweltzonen kommen: Leipzig wird zum 1. März 2011 Fahrzeuge ohne grüne Plakette aussperren, Markgröningen in Baden-Württemberg wird zum Juli 2011 zur Umweltzone (gelb + grün zulässig). Zudem werden im Januar 2011 die Umweltzonen in Augsburg, Düsseldorf, Osnabrück und Wuppertal verschärft (Einfahrt nur noch mit gelber + grüner Plakette). Der AvD hält Umweltzonen nach wie vor für kein geeignetes Mittel, um die Luftqualität in den Städten zu verbessern. Dies konnte bisher nicht belegt werden. Die Umweltzonen sollten deshalb dringend auf den Prüfstand. Darüber hinaus weist der AvD erneut darauf hin, dass die einzelnen Umweltzonen-Städte die Ausnahmegenehmigungen gegenseitig nicht anerkennen (Ausnahme Baden Württemberg) und nach vollkommen unterschiedlichen Kriterien erteilen. Die Gebühren variieren ebenfalls. Diese unterschiedlichen Regelungen gilt es, als Minimalziel, zumindest zu harmonisieren.

Wechselkennzeichen geplant

Bis Mitte 2011 soll auch in Deutschland – wie bereits in Österreich und der Schweiz – ein sogenanntes Wechselkennzeichen eingeführt werden. Dem steht der AvD positiv und offen gegenüber, wichtige Details müssen jedoch noch geregelt und geklärt werden. Vorgesehen ist, dass bis zu drei Fahrzeuge wechselweise mit einem Kennzeichen gefahren werden dürfen. Die nicht genutzten Fahrzeuge ohne Kennzeichen dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Die Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung soll sich nach dem teuersten Fahrzeug richten, die Kaskoversicherung bleibt jedoch fahrzeuggebunden und muss für jedes Fahrzeug gesondert abgeschlossen werden. Es sollen zudem nur Fahrzeuge derselben Kategorie auf ein Wechselkennzeichen laufen können, mit anderen Worten kann ein PKW  z.B. nicht mit einem Motorrad kombiniert werden. Unklar ist derzeit auch noch die Regelung zur Kfz-Steuer.“

Quelle Pressemitteilung und Foto: AvD