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Kfz-Versicherung Wechseltermin verpasst?

1 Dezember 2010 Keine Kommentare

Wer bei der Kfz-Versicherung den Wechseltermin verpasst hat, der muss ein weiteres Jahr bei seiner bestehenden Autoversicherung bleiben – wenn nicht das Sonderkündigungsrecht zum Tragen kommt. Dies bedeutet: Ich kann meine Kfz-Versicherung kündigen, wenn mein Versicherer die Beiträge erhöht, die Leistungen aber gleich bleiben.

Auch wenn ein Unfall verursacht wurde und die Autoversicherung dann teurer wird, habe ich das Recht dazu, außer der Reihe zu kündigen und zu einer anderen Kfz-Haftpflichtversicherung zu wechseln.

Grundlos geht es nach dem 30. November jedoch nicht mehr, die Autoversicherung zu kündigen und zu einer neuen Kfz-Versicherung zu wechseln. Dennoch kann man sich natürlich auch außerhalb der Wechselphase nach einer neuen Versicherung für sein Auto umsehen, damit bei einem Wechselgrund und dem Eintritt des Sonderkündigungsrechts auch schnell gewechselt werden kann. Schnell und einfach geht die Suche nach einer neuen Autoversicherung immer mit einem Kfz-Versicherungsvergleich.



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