Winterreifenpflicht im Ausland: Wo gilt welche Winterreifenpflicht in Europa?

Winterzeit ist Ferienzeit. Doch wie sieht es eigentlich aus mit der Winterreifenpflicht im Ausland? Wo gilt welche Winterreifenpflicht in Europa und was ist in Bezug auf Schneeketten und Schneekettenpflicht zu beachten? Die aktuelle Aufstellung des ADAC gibt es natürlich bei uns auf Autonews-123.de!

Winterreifenpflicht im Ausland

„Bei Schnee und Eis auf die richtigen Pneus achten

In Deutschland müssen Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen die entsprechenden Winter- oder Ganzjahresreifen aufziehen (sog. situative Winterreifenpflicht). Auch in den Alpen- und vielen weiteren Reiseländern gibt es eine Winterreifenpflicht. Der ADAC informiert darüber, welche Reifen Autofahrer bei Schnee und Eis im Ausland aufziehen müssen.

Österreich: Es gibt keine generelle Winterreifen-Ausrüstungspflicht in den Wintermonaten. Pkw sowie Lkw bis 3,5 t müssen aber zwischen 1. November und 15. April des Folgejahres bei tatsächlich winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen (Mindestprofiltiefe 4 mm) oder Schneeketten ausgerüstet sein.

Schweiz: Auch hier gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.

Italien: Für einzelne Strecken kann bei entsprechenden Witterungsverhältnissen
die Benutzung von Winterreifen oder Schneeketten vorübergehend vorgeschrieben werden. Dies gilt vor allem in den Provinzen Mailand und Südtirol. Im Aostatal gilt vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifenpflicht.

MICHELIN Alpin A4 siegt im AUTO BILD Winterreifentest 2011
MICHELIN Alpin A4 siegt im AUTO BILD Winterreifentest 2011

Frankreich: Die Benutzung von Winterreifen („Pneus neige“) kann bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden.

Tschechien: Winterreifen sind zwischen 1. November und 31. März des
Folgejahres bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben. Die Regelung gilt neuerdings für alle Straßen in Tschechien.

Slowenien: Winterreifenpflicht besteht zwischen dem 15. November und 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen.

Kroatien: Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht. Winterreifen sind allerdings empfehlenswert, denn bei entsprechenden Straßen- und Wetterverhältnissen kann für bestimmte Streckenabschnitte Winterausrüstung vorgeschrieben werden. Gewerbliche Fahrzeuge müssen zudem eine kleine Schneeschaufel mitführen.

In Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Polen, Belgien und den Niederlanden gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Anstelle von Winterreifen können meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden. Allerdings nur, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.“

Quelle Pressemitteilung: ADAC, Foto: MICHELIN