Die verschiedenen Arten von Autoversicherungen

Was viele Autofahrer nicht wissen: Es gibt nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung, sondern noch andere Versicherungen für das Fahrzeug, die jedoch alle auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden können. Deshalb hier ein kleiner Überblick darüber, was die einzelnen Versicherungen voneinander unterscheidet.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung für Autos ist für jeden Fahrzeughalter Pflicht. Ohne eine solche Versicherung des Fahrzeugs darf der Wagen keinen einzigen Millimeter auf öffentlichem Gelände bewegt werden. Auch eine Fahrzeugzulassung erfolgt nur dann, wenn für das Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Der Einfachheit halber wird hier oft nur von einer Kfz-Haftpflicht oder von einer Kfz-Versicherung gesprochen. Die Autohaftpflicht ist jedoch nicht die einzige Versicherung, die es rund ums Auto gibt, jedoch die einzige, für die es eine gesetzlich geregelte Pflicht gibt. Einen entsprechenden Vergleich zu machen vor dem Abschluss dieser Autoversicherung ist wichtig bei der Suche nach einer günstigen Kfz-Versicherung.

Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung für einen Wagen wird auf freiwilliger Basis abgeschlossen, das heißt, es gibt hierfür, anders als bei der Kfz-Haftpflicht, keine rechtliche Verpflichtung. Dennoch ist es ratsam, zumindest eine Teilkaskoversicherung für den eigenen Wagen abzuschließen, da hierdurch im Normalfall Schäden wie zum Beispiel Glasbruch oder Hagelschäden abdeckt sind. Wichtig ist hier immer, die Versicherungsbedingungen genau durchzulesen, in welchen Fällen die Teilkaskoversicherung zahlt – und wann eben nicht. Nicht abgedeckt in der Teilkasko die Schäden, die der Fahrzeughalter selbst verschuldet hat, diese werden nur von der Vollkaskoversicherung übernommen.

Vollkasko

Wie die Teilkasko so ist auch die Vollkaskoversicherung eine freiwillige Versicherung für das Fahrzeug. Während durch die Teilkasko nur ein Teil der Schäden am Fahrzeug übernommen werden, was ja auch schon der Name dieser Autoversicherung aussagt, übernimmt die Vollkasko nicht nur die Schäden bei Fremdeinwirkung wie Hagel und Wildschaden, was jedoch von Versicherungsvertrag zu Versicherungsvertrag sehr verschieden ist, sondern auch die Schäden, die durch das Selbstverschulden entstehen. Über die Vollkaskoversicherung sind in den meisten Fällen dann auch Marderschäden abgedeckt, die in der Teilkasko oftmals ausgeschlossen wurden. Hier ist es aber wichtig, den Versicherungsvertrag vor der Unterschrift genau zu lesen. Gerade in Gebieten, in denen Marder oft ihr Unwesen treiben, schließen Versicherungen diese Schäden gerne aus und kommen dann bei einem Auftreten auch nicht für die Kosten auf.

Kfz-Rechtsschutzversicherung

Wie auch die zusätzlichen Autoversicherungen Teilkasko und Vollkasko, so ist auch die Kfz-Rechtsschutzversicherung eine Versicherung, die ein Fahrzeughalter auf freiwilliger Basis abschließen kann. Sie ist, anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung, keine Pflichtversicherung. Dennoch ist jeder Autofahrer, der viel unterwegs ist mit seinem Fahrzeug, gut darin beraten, eine solche Versicherung abzuschließen, um bei Rechtsstreitigkeiten mit anderen Fahrzeughaltern oder mit Behörden nicht alles aus eigener Tasche bezahlen zu müssen. Weiterführende Informationen zur Kfz-Rechtsschutzversicherung sind wir Ihnen in unserem Ratgeber Autoversicherungen zu finden.

Was es sonst noch gibt

Neben den genannten Versicherungen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko und Kfz-Rechtschutz gibt es auch noch die so genannte Insassenversicherung. Da jedoch die Schäden, die Beifahrer und Mitfahrer bei einem Unfall davontragen, sei er nun fremdverschuldet oder eigenverschuldet, sowieso von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden, ist diese Versicherung unnötig und kostet nur Geld.