Der Schadensfreiheitsrabatt

Ein Schadensfreiheitsrabatt wird von den Versicherungsunternehmen auf die Beiträge zur Kfz-Versicherung gewährt, wenn man unfallfrei mit seinem Fahrzeug unterwegs ist. Je länger man unfallfrei fährt, desto höher fällt der SF, der Schadensfreiheitsrabatt, aus, und desto günstiger werden dann auch die Beiträge zur Haftpflichtversicherung für das Auto.

Bei dem Wechsel zu einer anderen Kfz-Haftpflichtversicherung muss man aufpassen, denn: Die genaue prozentuale Höhe des Schadensfreiheitsrabatts kann dabei nicht auf eine neue Kfz-Versicherung übertragen werden im Falle eines Wechsels – wohl aber die schadens-, das heißt unfallfreien Jahre. Wichtig ist dabei, sich von der Kfz-Haftpflicht, die gekündigt wird, eine Bestätigung (in schriftlicher Form!) darüber zu geben lassen, wie lange man schadensfrei unterwegs war mit dem versicherten Fahrzeug. Darauf bezieht sich dann die jeweils neue Versicherung, auch wenn es nicht heißt, dass man den gleichen Ermäßigungssatz in Prozent erhält. Einige Versicherungsunternehmen übernehmen den gleichen Schadensfreiheitsrabatt auch in der gleichen prozentualen Höhe, andere hingegen habe ihre eigene Staffelung in Prozent, da es hierfür keine rechtlich geltenden Grundsätze gibt.

Das heißt, der genaue Schadensfreiheitsrabatt, umgerechnet in Euro, wird in den meisten Fällen nicht übertragen – es sei denn, die neue Kfz-Versicherung lässt sich darauf ein. Was aber übertragen wird, ist die Größe SF selbst, das heißt: Ein SF 25 zum Beispiel bedeutet 25 schadensfreie Jahre, ein SF 5 fünf schadensfreie Jahre, und so weiter. Und genau diese Größe ist es, welche die neue Versicherung unbedingt wissen und auch von der alten Versicherung bestätigt haben muss. Und nicht vergessen: Der Schadensfreiheitsrabatt bezieht sich nicht auf den Fahrzeughalter, sondern immer auf das jeweilige Fahrzeug, dies darf nicht miteinander verwechselt werden. Wohl aber erkennen viele Kfz-Versicherungen den SF eines bereits früher gefahrenen Fahrzeugs an, wenn der Übergang zum nächsten Fahrzeug nahtlos erfolgt. Darauf verlassen kann man sich jedoch nicht, da dies eine Kulanz der Versicherung ist, nicht aber rechtlich vorgegeben.