Achtung Winterreifenpflicht: Im Ausland gelten andere Gesetze

Während es in Deutschland keine klar geregelte Winterreifenpflicht gibt und die Autos nach §2, Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung lediglich eine witterungsangepasste Ausrüstung haben müssen, sieht es in anderen Ländern zum Teil ganz anders aus.

So herrscht beispielsweise in Österreich vom 1. November an bis zum 15. April die Pflicht, Winterreifen aufzuziehen. Lediglich Alljahresreifen, auch als Ganzjahresreifen bezeichnet, mit der Kennzeichnung M+S, für Schnee und Match, werden auch anerkannt. Für Winterreifen wie für Ganzjahresreifen gilt in Österreich jedoch eine Mindestprofiltiefe von 4,0 mm, genau so tief, wie auch deutsche Experten es für Winterreifen empfehlen. Dies ist eine Verschärfung der EU-Richtlinien, die für Reifen lediglich eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vorschreibt.

Im Aostatal in Italien sind in der Zeit zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April Winterreifen Pflicht, in Estland und Lettland in der Zeit vom 1. Dezember bis zum 1. März. Hier gilt jedoch zu beachten, dass es in Lettland eine Regelung gibt, nach der Winterreifen auch außerhalb dieses Zeitraums Pflicht werden, wenn die Witterung es entsprechend verlangt.

In Finnland herrscht in der Zeit zwischen dem 1. Dezember und dem 28. (bzw. 29.) Februar Winterreifenpflicht, mit einer Mindestprofiltiefe von 3,0 mm. Wahlweise können dort auch Ganzjahresreifen mit der Kennzeichnung M+S gefahren werden.

Tschechien: Hier sind in der Zeit von Anfang November bis Ende April auf dementsprechend ausgeschilderten Strecken Winterreifen die Pflicht. Dabei haben PKW und Fahrzeuge bis zu 3,5 t Winterreifen mit der Mindestprofiltiefe von 4,0 Millimetern zu tragen, bei Fahrzeugen von mehr als 3,5 t wird bei den Rädern auf der Antriebsachse gar eine Mindestprofiltiefe von 6,0 Millimetern verlangt.

In Slowenien gilt die Winterreifenpflicht in der Zeit vom 15. November bis zum 15. März. Hier müssen Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 3,0 Millimetern aufgezogen werden.

Diese gesetzlichen Vorgaben sollten unbedingt beachtet werden, da es sonst teuer werden kann, ohne die entsprechende Winterausrüstung am Fahrzeug erwischt zu werden. Zudem könnte es Probleme mit der Kfz-Versicherung geben, wenn gegen diese rechtlichen Gegebenheiten verstoßen wird.