Zwei große Rückrufaktionen bei Toyota

Es läuft nicht gut beim japanischen Autohersteller Toyota: erst ruft Toyota weltweit 2.870.000 Fahrzeuge aufgrund Probleme mit Aktivkohlefiltern im Tank zurück und nur wenige Stunden später zusätzlich 1.430.000 Hybrid-Autos, davon 141.000 in Europa, da es Probleme mit den Airbags gibt.

Möglicher Kraftstoffaustritt im Auris, Corolla, Prius Hybrid und Lexus CT200h

Bei diesen Modellen kann es zu kleinen Rissen in den Aktivkohlefiltern kommen. Dadurch ist es möglich, dass Kraftstoffdämpfe oder gar Kraftstoff austreten kann.

Airbagprobleme bei diversen Hybridfahrzeugen

Genauer gesagt Seitenairbagprobleme. Hier kann eine Schweißnaht aufgehen was im Falle eines Unfalls dazu führen kann, dass Teile des Airbags in den Fahrzeuginnenraum gelangen und somit Fahrer und Insassen verletzen. Laut Toyota kam es noch nicht zu einem solchen Fall. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass sich der Seitenairbag selbstständig öffnet.

Bekannt wurde dieses Problem, weil bei manchen abgestellten Autos sich die besagte Schweißnaht öffnete und den Airbag aktivierte. Der hier für notwendige Werkstattbesuch soll maximal 4 Stunden dauern.

Halter werden automatisch informiert

Alle betroffenen Fahrzeughalter in Deutschland – schätzungsweise 50.000 – werden nun automatisch angeschrieben und über die Problematik informiert mit der Bitte, zeitnah einen Werkstatttermin zu vereinbaren. Die Reparatur der Mängel ist selbstverständlich kostenfrei.

Schadensersatz bei Rückrufaktionen?

Möchte man meinen, rein rechtlich sieht es aber hier sehr schlecht aus. Die Hersteller sind per Gesetz verpflichtet, ihre Produkte nach dem Kauf zu beobachten und im Schadensfalle zu reagieren. Ruft ein Hersteller seine Produkte zurück – entweder über die Medien oder per Anschreiben – hat er seine Pflicht erfüllt. Schadensersatz für Ausfall- bzw. Standzeiten oder gar einen Ersatzwagen steht dem Verbraucher per Gesetz nicht zu.

Einzige Ausnahme: der verspätete Rückruf

Ruft der Hersteller zu spät sein Produkt zurück oder überhaupt nicht und es passiert ein Unfall steht dem Verbraucher Schadensersatz und ggf. Schmerzensgeld zu. Diese Grundlage basiert auf dem sogenannten Produkthaftungsgesetz und gilt für Produkte die nicht älter als 10 Jahre sind.