Verloren gegangene Fahrzeugdokumente Neues Verfahren verkürzt Aufbietungsfrist

Wenn eine Zulassungsbescheinigung abhanden gekommen war, dauerte es bislang sechs Wochen, bis dem Fahrzeughalter neue Dokumente ausgehändigt werden konnten. Dies hat sich nun geändert. Neues Verfahren verkürzt Aufbietungsfrist für verloren gegangene Fahrzeugdokumente.

Kraftfahrt-Bundesamt beschleunigt Verfahren zur Aufbietung verlorener Fahrzeugdokumente

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsblatt-Verlag das Verfahren zur Aufbietung in Verlust geratener Fahrzeugdokumente neu gestaltet und erheblich verkürzt. Ab 1. Mai 2011 veröffentlicht der Verkehrsblatt-Verlag die Seriennummern abhanden gekommener Zulassungsbescheinigungen Teil II (ZB II) im Internet. Die vom KBA tagesaktuell übermittelten Daten werden digital und damit medienbruchfrei im „Elektronischen Verkehrsblatt“ veröffentlicht. Das neue Verfahren verkürzt den bisherigen Prozess von bis zu sechs auf nun zwei Wochen. Die Zulassungsbehörden können fortan den Antragstellern nach Ablauf der vorgeschriebenen 14-tägigen Aufbietungsfrist die neuen Dokumente aushändigen.

Durchschnittlich 150.000 Fahrzeugbriefe (bzw. Zulassungsbescheinigungen Teil II wie das Dokument heute genannt wird) werden jährlich als verloren gemeldet und durch das Kraftfahrt-Bundesamt im Verkehrsblatt aufgeboten.

Die Aufbietung ist die öffentliche Bekanntmachung der Nummer einer in Verlust geratenen ZB II. Auf diese Weise wird ein eventueller Besitzer des Dokuments aufgefordert, es zur Sicherung seiner Ansprüche am Fahrzeug der Zulassungsbehörde vorzulegen. Eine neue ZB II darf von der Zulassungsbehörde erst nach Ablauf der genannten Frist seit der Veröffentlichung ausgefertigt werden.

Quelle Pressemitteilung: Kraftfahrt-Bundesamt