Nur noch bis zum 30. November: Wechselzeit für die Kfz-Versicherung

Noch gut einen Monat ist Zeit, dann muss die Entscheidung getroffen werden für die Kündigung der bestehenden Kfz-Versicherung. Denn: Wer zum 1. Januar des kommenden Jahres in eine günstigere Autohaftpflicht wechseln möchte, muss seine Kündigung bis zum spätestens 30. November dieses Jahres auf schriftlichem Wege bei seiner Autoversicherung eingereicht haben.

Wer diesen wichtigen Termin verpasst, der muss noch ein weiteres Jahr bei seiner bestehenden Kfz-Versicherung bleiben und kann nur in Ausnahmefällen innerhalb des Jahres kündigen – nur dann, wenn das außerordentliche Kündigungsrecht in Kraft tritt. Das heißt, wenn die Versicherung die Beiträge zur Autohaftpflicht aus irgendeinem Grund erhöht. Dann gilt eine vierwöchige Kündigungsfrist, die jedoch auch eingehalten werden muss.

Weitere wichtige Informationen zum Thema Kfz-Versicherung zeigt dieses Video, das wir sehr informativ finden:

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