Kfz-Versicherung richtig wechseln

Langsam beginnt wieder die Zeit, in der Autofahrer nach einer neuen Kfz-Versicherung Ausschau halten, um im kommenden Jahr bei der Versicherung bares Geld sparen zu können. Doch wie geht das eigentlich, die Kfz-Versicherung richtig zu wechseln?

Wichtig ist eines zu wissen: Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung! Ein Auto, das nicht versichert ist – und auch keine Ausnahmegenehmigung hat – darf nicht bewegt werden. Sonst wird es nicht nur teuer, sondern der Halter macht sich zudem strafbar.

Bei der Kfz-Versicherung gibt es zwei Möglichkeiten, zum Wechseln: Die ordentliche Kündigung, die immer bis zum 30. November bei der Versicherung eintreffen muss, und zwar in schriftlicher Form. Und die außerordentliche Kündigung, zum Beispiel nach Erhöhung der Beiträge durch den Versicherer. Auch hier muss ein Kündigungsschreiben erfolgen, binnen vier Wochen nach dem Erhalt des Schreibens mit der Beitragserhöhung oder Ähnlichem.

Nach Ablauf der Versicherungszeit – bei ordentlichen Kündigungen ist dies der 1. Januar des Folgejahres – ist das Fahrzeug dann nicht mehr versichert. Eine neue Kfz-Versicherung muss also her, damit das Auto auch weiter gefahren werden darf.

Der Wechsel der Kfz-Versicherung bedeutet deshalb zwei wichtige Angelegenheiten: Zum einen muss die bestehende Autohaftpflicht gekündigt werden, zum anderen muss eine neue Versicherung abgeschlossen werden. Hierfür ist es wichtig, von der noch bestehenden Autoversicherung einen schriftlichen Nachweis über die unfallfreien Jahre anzufordern, damit die neue Versicherung den Schadensfreiheitsrabatt ausrechnen kann – dieser wird nicht automatisch mitgenommen zur neuen Haftpflichtversicherung, auch wenn viele Autofahrer dies irrtümlicherweise glauben. Eine Kündigung sollte übrigens erst erfolgen, wenn bereits eine neue Kfz-Haftpflicht abgeschlossen ist, damit der Übergang von einer Versicherung zur nächsten auch wirklich nahtlos möglich ist und keine Leerzeiten entstehen, in denen das Auto nicht versichert ist – und demnach auch nicht gefahren werden darf.

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