ADAC bietet Privathaftpflicht-Versicherung für Pedelec-Fahrer

Fahrer von Elektrofahrrädern bleiben schnell auf den Kosten sitzten, wenn sie einen Unfall verursachen, denn ob Pedelecs von der privaten Haftpflicht-Versicherung abgedeckt sind, ist nicht eindeutig geregelt. Um Fahrern solcher Räder nun mehr Sicherheit zu geben, bietet der ADAC ab dem 1. August eine Privathaftpflicht-Versicherung an, in der Pedelecs mit erfasst sind.

„Mit Pedelecs jetzt auf der sicheren Seite – ADAC bietet ab 1. August eine Privathaftpflicht-Versicherung

Wer mit einem Fahrrad mit Elektromotor einen Verkehrsunfall verursacht, kann auf den Kosten sitzen bleiben und ist im schlimmsten Fall finanziell ruiniert. Noch immer ist nicht eindeutig geregelt, ob und unter welchen Voraussetzungen Pedelecs als Fahrrad anzusehen und damit von der privaten Haftpflicht-Versicherung erfasst sind. Damit bleibt unklar, ob Unfallfolgen versichert sind. Der ADAC bietet ab 1. August eine Privathaftpflicht-Versicherung an, die unter anderem auch Schäden durch den Gebrauch von Pedelecs bis 25 km/h abdeckt, egal, ob mit oder ohne Anfahrhilfe. Nach Schätzungen der Hersteller könnten am Jahresende bis zu einer Million dieser Gefährte auf deutschen Straßen unterwegs sein.

Die ADAC Privathaftpflicht-Versicherung startet für Singles und Familien mit einem BASIS und einem EXKLUSIV-Vertrag in den Markt. Beide Produktlinien bieten Schutz bei alltäglichen Missgeschicken mit Personen-, Sach-, und Vermögensschäden. Im Basis-Vertrag mit bis zu fünf Millionen Euro, im EXKLUSIV-Vertrag mit bis zu zehn Millionen Deckungssumme je Versicherungsfall.

Als Besonderheit sind in den Verträgen mobilitätsbezogene Extras enthalten. So sind zusätzlich auch Schäden durch die Benutzung von nicht zulassungs- und versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge abgedeckt. Neben Pedelecs bis 25 km/h gehören dazu zum Beispiel auch Golfcaddies, Kranken- und Elektrofahrstühle, motorgetriebene Kinderfahrzeuge oder selbstfahrende Kleingeräte wie Rasenmäher.

In der ADAC Privathaftpflicht-Versicherung EXKLUSIV sind überdies noch zusätzliche Leistungen enthalten. So etwa die Forderungsausfalldeckung, wenn der Versicherte von einem Dritten geschädigt wird, dieser aber nicht dafür aufkommen kann. Oder auch der Einschluss deliktunfähiger Kinder, ohne dass es auf eine Verletzung der Aufsichtspflicht ankommt. Eingeschlossen sind zudem Schäden, die bei ehrenamtlichen Tätigkeiten sowie beim Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen entstehen.“

Quelle Pressemitteilung: ADAC