Wichtig: Sachverständigen nach einem Verkehrsunfall hinzuziehen!

Tag für Tag passieren auf unseren Straßen eine Vielzahl von kleineren und größeren Verkehrsunfällen. Nicht immer möchten die betroffenen Autofahrer dann die Polizei einschalten. Das ist alles zu aufwändig, und regeln könne man das doch alleine. Dies ist richtig, aber eines sollte dabei trotzdem nicht unter den Tisch fallen gelassen werden: der Kfz-Gutachter.

Vorschäden kaschieren durch einen neuen Unfall

Nur der Kfz-Sachverständige kann wirklich sehen, wodurch der bei der Autoversicherung angezeigte Schaden tatsächlich verursacht wurde. Denn: niemand möchte in Zukunft mehr für seine Kfz-Versicherung zahlen, nur weil jemand einen teuren Vorschaden durch einen „zufälligen“ Verkehrsunfall kaschiert, und so bei einer Versicherung abkassieren möchte.

Doch nicht nur in solchen Fällen ist es zu empfehlen, einen Kfz-Gutachter hinzuziehen. Dies gilt auch dann, wenn man selbst der Betroffene eines Unfalls ist. Ein Kfz-Sachverständiger kann das Ausmaß des Schadens bestimmen, und dies auch bei Gericht vorbringen, sollte es zu einem Verfahren kommen.

Bei Streitigkeiten kann der Gutachter Klarheit bringen

Nicht immer ist bei Verkehrsunfällen die Schuldfrage direkt klar. Mitunter kann dies nur einer Sachverständiger klären, indem er anhand der an beiden Autos vorhandenen Schäden, und des Bremsverlaufs begutachtet.

Die Auftraggeber für den Sachverständigen sind ganz unterschiedlich:

  • Ein Kfz-Gutachter kann vom Fahrzeughalter selbst hinzugezogen werden.
  • Der Sachverständige kann von der eigenen Kfz-Versicherung beauftragt werden.
  • Der Gutachter kann von der Autoversicherung des Gegners beauftragt werden.
  • Der Kfz-Sachverständige kann vom Gericht beauftragt werden, um Klarheit in einen Unfallvorhergang zu erhalten, und eine Antwort auf die Schuldfrage zu erhalten.

Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?

Wer für das Gutachten des Sachverständigen bezahlt, hängt auch davon ab, wer diesen beauftragt hat. Die Kfz-Versicherung muss die Kosten für den Gutachter nicht übernehmen, wenn sie diesen nicht selbst beauftragt hat. Wer ein Gutachten erstellt haben möchte nach einem Verkehrsunfall, sollte deshalb seinen Autoversicherer kontaktieren, ob eine Kostenübernahme erfolgt, oder die Kosten selbst getragen werden müssen.