Nur noch bis Ende November möglich: Die Wechselzeit für die Kfz-Versicherung
Es sind nur noch wenige Wochen bis Ende November, und die Zeit rennt nicht nur aufgrund der kurzen Tage schnell dahin. Noch schneller geht es dann meist, wenn ein wichtiger Termin ansteht: Der Kündigungszeitpunkt für die Kfz-Versicherung. Und dieser Tag kommt unaufhaltsam: Der 30. November 2009. Bis zu diesem Stichtag muss die bestehende Kfz-Versicherung gekündigt werden, damit eine neue Autohaftpflicht abgeschlossen werden kann.
Viele verschiedene Versicherungsunternehmen bieten ganz unterschiedliche Tarife an, was zum Teil eine Differenz von mehreren hundert Euro im Jahr für den gleichen Fahrzeugtyp, das gleiche Baujahr, die gleiche Anzahl an unfallfreien Jahren, die gleiche Region ausmachen kann. Deshalb ist es ratsam, vor dem Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung einen Kfz Versicherungsvergleich durchzuführen und mehrere Versicherungsanbieter miteinander zu vergleichen. Hier zeigt sich oft recht schnell der Unterschied in der Beitragshöhe und so mancher Autofahrer, der denkt, seine Autohaftpflicht sei schon richtig günstig, staunt nicht schlecht, wenn er merkt, dass da noch weitaus mehr Ersparnis möglich ist.
Gerade im Moment, wo auch viele Neuwagenbesitzer, die sich aufgrund der Abwrackprämie ein neues Fahrzeug geleistet haben, auf der Suche nach einer günstigen Kfz-Haftpflicht sind, haben viele Versicherer gute Angebote zu bieten. Hier lohnt es sich dann selbst für jemanden, der bereits eine günstige Kfz-Versicherung hat, einen Wechsel zu einer noch günstigeren Autoversicherung zu überdenken. Wichtig ist nur eines: Die unfallfreien Jahre sollten vom neuen Versicherer mittels des Schadensfreiheitsrabattes auch für die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung mit berücksichtigt und dann auch einkalkuliert werden. Gerade der Schadensfreiheitsrabatt trägt einen großen Teil dazu bei, wie hoch der zu zahlende Versicherungsbeitrag für die Autohaftpflicht dann ist.
Deshalb: Über den Wechsel einer Kfz-Versicherung kann man immer nachdenken. Wichtig ist jedoch, dass das ordentliche Kündigungsrecht vorsieht, dass der Vertrag bis zum Ende des Jahres gekündigt wird, und die Kündigung spätestens einen Monat, am 30. November, bei der Versicherung eingegangen sein muss. Wer den 30.November dann verpasst, muss ein weiteres Jahr warten, bis er die Kfz-Haftpflicht wechseln kann.