Kfz-Versicherung Deckungssummen haben große Bedeutung für den Versicherungsschutz!

Bei der Wahl der richtigen Kfz-Haftpflichtversicherung ist es für den Versicherungsnehmer besonders wichtig eine ausreichend hohe Deckungssumme zu wählen.

Seit am 5. April 1965 das Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (PflVG) in Kraft getreten ist, muss jeder Fahrzeugbesitzer eine Haftpflichtversicherung für seinen Wagen nachweisen können. Dabei wird der Versicherungsnehmer als Unfallverursacher bis zu einer bestimmten Haftungsgrenze von der Kfz-Haftpflicht von den Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

Die Summe, die durch die Haftungsgrenze umfasst wird, wird als Deckungssumme bezeichnet. Vorgeschrieben werden vom Gesetz eine Mindestdeckungssumme von 7.5 Millionen Euro bei Personen-, 1 Millionen Euro bei Sach- und 50.000 Euro bei Vermögensschäden.

Allerdings sind diese Beträge, auch wenn sie dem Versicherungsnehmer als hoch und absolut ausreichend erscheinen mögen, im Falle eines Unfalls oftmals nicht ausreichend. Denn gerade bei schwereren Unfällen überschreiten die Schadensforderungen schnell die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung. Und da der Autohalter und Unfallverursacher für alle Schäden, die die Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht übersteigen, selbst haftet, kann ein Unfall bei einer zu niedrig angesetzten Deckungssumme neben allem anderen auch schnell den wirtschaftlichen Ruin des Unfallverursachers bedeuten.

Auf den deutschen Straßen wurden 2010 62.620 Menschen schwer verletzt, 308.550 trugen leichtere Verletzungen davon und 3.648 kamen bei Verkehrsunfällen ums Leben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamt ereigneten sich 92.107 Unfälle mit Sachschäden. Für den Unfallversursacher entstehen hierbei meist sehr hohe Kosten, besonders bei Unfällen, in die mehrere Autos verwickelt sind und bei Unfällen mit Personenschäden können die Schadensforderungen neben erstmaligen Kosten zusätzlich noch Opferrenten umfassen.

Experten raten aus diesem Grund dazu die Deckungssumme bei der Kfz-Versicherung möglichst hoch anzusetzen, empfohlen wird eine erhöhte Deckungssumme von 100 Millionen Euro für Sach- und 8 Millionen Euro pro Person bei Personenschäden wählen. Nur so ist eine gute Absicherung möglich. Viele Versicherer bieten Deckungssummen dieser Höhe mittlerweile bereits in ihrem Standard-Versicherungsschutz an, andere beschränken sich jedoch auf die gesetzliche Mindestsumme.