Auto Club Europa: Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren Gültigkeit
Ab dem 26. Juni 2012 verlieren Kindereinträge im Reisepass der Eltern ihre Gültigkeit, darauf weist der Auto Club Europa hin. Das Übertreten der Grenze ist Kindern ab dann nur noch gestattet, wenn sie sich mit eigenen gültigen Dokumenten ausweisen können. Bei absehbarem Bedarf sollten daher jetztschon Reisedokumente für die Kinder beantragt werden, denn die Neuregelung gilt auch für das EU-Ausland.
Kindereintrag im elterlichen Reisepass verliert Gültigkeit
„Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind vom 26. Juni 2012 an ungültig und berechtigen das eingetragene Kind nicht mehr dazu, die Grenze zu übertreten. Darauf hat der ACE Auto Club Europa unter Berufung auf Informationen des Bundesinnenministeriums hingewiesen.
Die Neuregelung gilt auch im EU-Ausland, wo freie Einreise besteht. Kinder sind folglich von Geburt an ab dem Stichtag überall förmlich verpflichtet, sich auf Verlangen mit einem gültigen eigenen Dokument auszuweisen. Es muss sich um ein behördliches Reisedokument handeln, etwa um einen Kinderreisepass, einen Reisepass oder – je nach Reiseziel – um einen Personalausweis. Ein elterlicher Reisepass bleibt selbst dann gültig, wenn sich darin ein Kindereintrag befindet, der seine rechtliche Bedeutung verloren hat. Die Änderung des Passrechts geht auf europäische Auflagen zurück, die auch von der Bundesrepublik Deutschland erfüllt werden müssen.
Bereits seit November 2007 gibt es die bis dahin bestehende Möglichkeit nicht mehr, einen Kindereintrag im Pass eines oder beider Elternteile vornehmen zu lassen.
Der ACE rät Erziehungsberechtigten, bei absehbarem Bedarf schon jetzt Reisedokumente für Kinder zu beantragen.“
Quelle Pressemitteilung: ACE Auto Club Europa