Achtung Unfall: Handhabung von Schadensersatz bei Vorschäden

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie haben am Heck bereits eine Beule, die beim Ausparken entstanden ist. Ärgerlich, aber eine Reparatur eines vermeintlich kleinen Schadens kann sehr schnell eine wahre Kostenexplosion werden.

Nun passiert es: an der Ampel bleiben Sie stehen, weil Sie Rot haben und ihr Hintermann fährt Ihnen rein. Eine weitere Beule kommt hinzu… Klasse, dann kann man ja beide Beulen reparieren lassen, oder?

Die Nachweispflicht liegt bei dem, der Ersatz verlangt

Das Landgericht Köln urteilte am 08.01.2015 unter dem Aktenzeichen 16 O 452/14 wie folgt: wer Schadensersatz fordert, muss genau nachweisen, welcher Schaden durch den aktuellen Unfall entstanden ist. Damit soll verhindert werden, dass der Unfallgegner für vorhandene Vorschäden am KFZ geradestehen, und bezahlen muss.

Kann man diesen Nachweis nicht erbringen, geht man im Zweifelsfall leer aus.

Was heißt das für einen selbst?

Dass muss jeder für sich selbst abwiegen. Ein Kratzer in der Stoßstange endet nicht selten mit einer neuen Stoßstange, die zudem noch lackiert werden muss. Da geht schnell viel Geld ins Land, und viele nehmen daher optische Mängel durch Eigenverschulden lieber in Kauf, als tief in die Tasche greifen zu müssen.

Vollkommen legitim. Allerdings kann es im Falle eines (unverschuldeten) Unfalls im Zweifelsfall zu Problemen kommen. Nämlich dann, wenn Vorschäden und aktuelle Schäden „sich vermischen“, und man eben nicht beweisen kann, wie welcher Schaden entstanden ist. Dieser Tatsache muss man sich bewusst sein.

Im Falle eines unverschuldeten Unfalls: einen Gutachter einschalten

Ist man unverschuldet an einem Unfall beteiligt, ist es in den meisten Fällen gut beraten, einen KFZ-Gutachter einzuschalten. Dieser guckt sich den Schaden genau an, und erstellt für die gegnerische Versicherung ein handfestes Gutachten.

Ab einer Schadenshöhe von 715 € muss die gegnerische Versicherung die Kosten für den Gutachter übernehmen, darunter kann sie die Kosten abweisen. Ein guter Gutachter wird daher immer vorher drauf hinweisen, ob die 715 € erreicht werden oder nicht, damit man sich nicht unnötigerweise in Unkosten stürzt.

Im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag, den meist die Werkstatt selbst durchführt, ist ein Gutachten wesentlich umfangreicher und detaillierter. Punkte wie Wertminderung, Nutzungsausfall sind in einem normalen Kostenvoranschlag nicht vorgesehen. Man ist daher bei höheren Schäden besonders gut beraten, ein Gutachten erstellen zu lassen, um nicht im Zweifelsfalls Geld zu verlieren.