Unfall mit Sommerreifen im Winter – Zahlt die Versicherung dann überhaupt?

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wies heute darauf hin, dass der Kfz-Versicherungsschutz bei einem Unfall nicht wegfällt, auch wenn dieser mit Sommerreifen geschieht. Im Einzelfall kann es jedoch zu Reduzierungen der Versicherungsleistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung kommen, wenn offensichtlich ist, dass die fehlenden Winterreifen bzw. die Sommerbereifung den Unfall mit verursacht hat.

„Hinweis der Deutschen Kfz-Versicherer: Mit Winterreifen immer auf der sicheren Seite/ Versicherungskunden gehen nicht leer aus

Wer sein Fahrzeug im Winter bei Schnee und Glätte nicht stehen lassen will, sollte auf Winterreifen umrüsten. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin hin. Auch wenn die Winterbereifung in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, sollten sich alle Autofahrer rechtzeitig auf die kalte Jahreszeit einstellen. Denn Winterreifen erhöhen die Sicherheit bei Schnee, Matsch und Glätte.

Keine Sorgen müssen sich Autofahrer wegen ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung machen: Die Versicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers, auch wenn der Unfall-Verursacher mit Sommerreifen unterwegs war. Für den Schutz durch die Vollkaskoversicherung gilt ebenfalls: Die Schäden am eigenen Auto werden bezahlt, der Versicherungskunde geht nicht leer aus. Einzige Ausnahme: Die Unfallursache ist auf die Sommerreifen zurückzuführen und hätte durch Winterreifen vermieden werden können. In diesen Einzelfällen kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden. Der Umfang der Kürzung hängt von den Besonderheiten des Einzelfalles ab. Im Zweifel entscheidet ein Gericht über den Grad der Fahrlässigkeit. Dazu muss es aber nicht erst kommen.

Wer sich rechtzeitig auf die nasse Jahreszeit einstellt und umsichtig fährt, kommt in der Regel gut durch den Winter, heißt es beim GDV weiter. Im Interesse der eigenen Sicherheit und der der anderen Verkehrsteilnehmer.

Ski-Urlauber aufgepasst

Während der Gesetzgeber in Deutschland Winterreifen nicht vorschreibt, herrscht in Österreich strikte Winterreifenpflicht. Wer vom 1. November bis zum 15. April im Nachbarland mit Sommerreifen unterwegs ist, hat das Nachsehen: Neben einem hohen Bußgeld kann das Fahrzeug sogar ganz aus dem Verkehr gezogen werden – unabhängig davon, ob Matsch oder Schnee den Verkehr auf den Straßen beeinträchtigen. Übrigens: Winterreifen sind für die Österreicher nicht gleich Winterreifen. Denn in Österreich ist die Profiltiefe mit mindestens vier Millimetern exakt vorgegeben. Daran sollte man sich also halten, sonst endet der Winterurlaub bereits gleich hinter der Grenze.“

(Quelle Pressemitteilung: GDV)