Nur die Vollkasko zahlt bei Lackschäden durch Silvesterkracher!

Viele kennen uns und ärgern sich darüber: Lackschäden durch Silvesterkracher. Doch wer zahlt einen solchen Schaden am Autolack eigentlich, und wann muss ich den Lackschaden selbst bezahlen?

Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erklärt dazu: “Die Teilkaskoversicherung zahlt in der Regel nicht für Lackschäden durch umherfliegende Funken, sondern nur dann, wenn Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt werden.“.

Dies bedeutet: nur wer eine Vollkaskoversicherung hat, kann davon ausgehen, dass der so verursachte Lackschaden möglicherweise übernommen wird. Da Versicherungen jedoch immer genauer hinsehen, ist ein Nachweis darüber, dass der Schaden am Lack wirklich durch einen Silvesterböller verursacht wurde, notwendig. Das heißt: Fotos machen, und am besten die Polizei einschalten.

Kleinere Lackschäden lassen sich jedoch meist gut selbst beseitigen durch ein einfaches Polieren des Fahrzeugs. Wenn dies nichts hilft, ist oftmals eine Smart-Repair eine gute Möglichkeit, einen solchen Lackschaden preisgünstig beseitigen zu lassen. Immer mehr Werkstätten in Deutschland bieten eine solche Smart-Repair an, ein Blick ins Internet kann sich also lohnen – gerade wenn die Autoversicherung den Schaden durch Silvesterböller und Silvesterraketen nicht übernimmt!