Kfz-Versicherung – Wann ein Wechsel der Kfz-Haftpflicht möglich ist

Wir haben September, und ist an der Zeit, über einen Wechsel der Kfz-Versicherung nachzudenken. Denn nur einmal im Jahr hat ein Fahrzeughalter ein ordentliches Kündigungsrecht – und immer zum Jahresende. Doch halt: Die Kündigung muss schon vorher bei der Versicherung eingehen!

Immer zum 30. November eines Jahres gibt es das ordentliche Kündigungsrecht für eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das heißt, die Kündigung der Kfz Haftpflicht muss bis dahin, und das möglichst bei Einschreiben, um einen Nachweis des postalischen Versendens zu haben, bei der Versicherung eingegangen sein.

Damit man dann jedoch nicht ohne eine Kfz-Versicherung dasteht, sollte man sich schon vorher Gedanken darüber machen, zu welcher Kfz-Haftpflicht man denn dann wechseln möchte zum 1. Januar des kommenden Jahres. Und da fängt das Problem oft schon an: Wie finde ich die richtige Autoversicherung? Eine sehr gute Möglichkeit, um die günstigste Kfz-Versicherung zu finden, ist dann ein Kfz-Versicherungsvergleich, bei dem es möglich ist, kostenlos und unverbindlich mehrere günstige Kfz-Haftpflichtversicherungen miteinander zu vergleichen.

Wichtig ist: Nur wer auch nach der Kündigung eine neue Kfz-Versicherung hat, darf sein Fahrzeug überhaupt fahren! Und das bedeutet eben auch, sich schon rechtzeitig vor der Kündigung über eine neue, günstige Kfz Haftpflichtversicherung zu informieren.

Weitere Informationen zu den anderen wichtigen Autoversicherungen gibt es übrigens auch in unserem Ratgeber Autoversicherungen!