Hitzewelle 2010 – Richtig Autofahren bei dieser Gluthitze

Die Hitzewelle, die gerade über Deutschland und ganz Europa wütet, bringt auch viele Autofahrer in Bedrängnis. Denn: Die Gluthitze stresst und zugleich wirkt sie wie Alkohol auf die Fahrer. Doch was kann man tun, um richtig Auto zu fahren bei dieser Gluthitze? Der AvD, der Automobilclub von Deutschland, hat dazu einige Tipps zusammengestellt, die für Sicherheit im Straßenverkehr auch in dieser Hitzeperiode sorgen können – wenn man sie befolgt.

AvD:

Sommerhitze stresst Autofahrer und wirkt wie Alkohol

• „Schattenparker“ und Klimaanlagennutzer sind entspannter unterwegs
• FlipFlops am Steuer sind ein Risiko und sollten nur im Kofferraum mitfahren
• Zur eigenen Sicherheit auch bei Hitze nur mit Schutzkleidung aufs Motorrad

Mitten in der Reisezeit rollt die nächste Hitzewelle auf uns zu. In den kommenden Tagen soll das Thermometer in einigen Regionen erneut mehr als 35 Grad anzeigen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) weist darauf hin, dass diese Temperaturen Autofahrer extrem belasten und wie Alkohol wirken können. Denn in aufgeheizten Fahrzeugen werden die Fahrer schneller müde und unkonzentriert, reagieren schlechter und langsamer, werden gereizter und aggressiver und verursachen mehr Unfälle. Eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen belegt, dass sich bei 27 Grad im Autoinnenraum die durchschnittlichen Unfallzahlen um sechs Prozent erhöhen, ab 32 Grad um 13 Prozent und bei extremer Hitze ab 37 Grad sogar um 33 Prozent.

Der AvD empfiehlt deshalb, in den kommenden Tagen verstärkt auf ein angenehmes Autoklima zu achten und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Klimaanlage sollte regelmäßig gewartet und nun auch richtig eingestellt sein. Vor Fahrtantritt sollte das Auto gut durchgelüftet und wenn möglich im Schatten geparkt werden. War dies nicht möglich, sollte die Klimaanlage in den ersten Minuten auf Maximalleistung gestellt und dann dosiert zugeschaltet werden. Der Luftstrom sollte dabei nicht direkt auf den Kopf oder andere unbekleidete Körperstellen gerichtet sein, um Infektionen zu vermeiden.

Unverzichtbar ist insbesondere auf langen Strecken, regelmäßig Pausen einzulegen – möglichst ebenfalls an schattigen Stellen – und ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Fahrten in der Mittagshitze gilt es, zu vermeiden und möglichst in die kühleren Morgen- oder Abendstunden auszuweichen. Zudem sollte leichte, luftige und bequeme Kleidung getragen werden. Der AvD rät jedoch, am Steuer keinesfalls auf festes Schuhwerk zu verzichten. FlipFlops zu tragen oder barfuss zu fahren ist zwar nicht ausdrücklich verboten, aber ein Risiko – erläutert AvD-Rechtsexpertin Petra Schmucker: „Man sollte sich selbst die Frage stellen, ob man damit eine Notbremsung durchführen könnte und das Fahrzeug jederzeit sicher beherrscht. Bei einem Unfall könnte einem wegen des nicht angemessenen Schuhwerks zudem ein Mitverschulden angelastet werden.“ Berufskraftfahrer sind übrigens verpflichtet, festes Schuhwerk zu tragen – so schreiben es die Berufsgenossenschaften vor (Unfallverhütungsvorschriften / BGV).

An Motorradfahrer appelliert der AvD, trotz schweißtreibender Temperaturen immer mit Schutzkleidung unterwegs zu sein – zur eigenen Sicherheit. Trotzdem es keine gesetzliche Regelung gibt, können sonst im Falle eines Unfalls Schmerzensgeldansprüche gekürzt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden. Ein Biker hatte versucht, Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro sowie eine monatliche Rente von 250 Euro einzuklagen. Er hatte bei einer von ihm nicht verschuldeten Kollision mit einem Auto Verletzungen, Prellungen und Platzwunden am Bein erlitten, die operativ versorgt werden mussten. Nach Ansicht der Richter in Brandenburg wären diese Verletzungen jedoch nicht oder zumindest nicht so schwer eingetreten, wenn der Fahrer statt einer Stoffhose Motorradschutzkleidung getragen hätte. In der Urteilsbegründung wiesen die Richter darauf hin, dass bei 80 Prozent der Motorradunfälle die Beine besonders betroffen sind. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht sei gerade wegen der besonderen Verletzungsgefahr normale Bekleidung unverantwortlich. Es käme also diesbezüglich ein deutliches Mitverschulden des Motorradfahrers zum Tragen weshalb seine Schmerzensgeldansprüche auf 14.000 Euro reduziert wurden.“

Quelle Pressemitteilung: AvD