Vollkasko muss bei Trunkenheit nicht immer zahlen – Urteil zum Leistungskürzungsrecht des Kfz-Versicherers
Der BGH hat heute eine wichtige Entscheidung zum Leistungskürzungsrecht des Kfz-Versicherers bei Trunkenheit gefällt. Fazit: Vollkasko muss bei Trunkenheit nicht
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