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Sturmschäden – Kommt die Autoversicherung dafür überhaupt auf?

1 März 2010 Ein Kommentar

Das Sturmtief „Xynthia“ brachte gestern fast das ganze Land in Unwetterstimmung. In ganz NRW wurde der Zugverkehr eingestellt, in Frankfurt am Main musste der Hauptbahnhof gesperrt werden, beim Frankfurter Flughafen wurde die A3 für den Verkehr gesperrt wegen herumfliegender Bauteile – und zahlreiche Autos wurden beschädigt. Doch für welche Sturmschäden kommt eine Autoversicherung überhaupt auf?

Erfolgt der Schaden am Fahrzeug durch einen umgestürzten Baum oder umherfliegende Dachziegel, übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden. Dies erfolgt im Normalfall ohne Probleme und mit schneller Versicherungsleistung.

Wird hingegen aufgrund des Sturms der Wagen bspw. an einen Baum gefahren, zahlt die Teilkasko nicht und die Kfz-Haftpflicht sowieso nicht – diese übernimmt nur die Schäden, die an anderen Fahrzeugen, an Gebäuden oder an Personen geschehen durch einen Unfall.

Hier greift in einem solchen Fall nur eine Vollkaskoversicherung.

Anders sieht die Sache aus, wenn das Fahrzeug beschädigt wird, weil die Garage durch ein Unwetter geflutet wird. In diesem Fall tritt wieder die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein.

Bei einem Totalschaden des Fahrzeugs, durch einen darauf gestürzten Baum bspw., oder durch die Flutung der Garage, kommt die Teilkasko dafür auf, und ersetzt dem Fahrzeughalter dann den Zeitwert des Fahrzeugs, das den Schaden davongetragen hat.



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